Stromkennzeichnung
Informationen zum Energiemix und den Umweltauswirkungen gemäß EnWG §42 für das Jahr 2021:
Alle Stromversorger sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42) aufgefordert darzulegen, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im Energiemix zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.
Gerne kommen wir dieser Verpflichtung nach.
Hier können Sie sich die Stromkennzeichnung als PDF-Datei anschauen.