Stadtwerke Tornesch GmbH

Esinger Straße 1
25436 Tornesch

(04122) 5 10 25

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Bei Störungen

Strom, Wärme, Erdgas
(04122) 4000 584
(zum Ortstarif)


Wasser
Bis 31.03.2024
(0800) 4990 444
Ab 01.04.2024
(04101) 203 346


Abwasser
(0172) 407 43 43

Sonne scheint durch Baumkrone

Aktuelles zur Energielage

Aktuelle Informationen über die Energielage 

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um die aktuelle Energielage

Kostenfreise Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbrem-sen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Über die Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 01.12.22 bis 31.03.23 soll in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Nummer 0800-78 88 900 zu erreichen.

Weitere Informationen und FAQs vom BMWK unter:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html 

Energiekostenrechner 

Die Bunderegierung stellt Ihnen auf ihrer Homepage einen Energiekostenrechner zur Verfügung. Mit diesen können Sie Ihre Kosten mit und ohne Bremse berechnen:

Energiekostenrechner Bundesregierung

FAQ-Liste zur Strompreisbremse & Gas- und Wärmepreisbremse

Als Ihr Erdgaslieferant möchten wir Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren: der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucher:innen ebenso wie die Wirtschaft entlastet. Hier werden Details der Strompreisbremse erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas - Lieferungen (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)

Als Ihr Erdgaslieferant möchten wir Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren: Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgaskunden eine Dezember - Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember - Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt.

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Wärme - Lieferungen (§ 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)

Als Ihr Wärmelieferant möchten wir Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren: Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Wärme rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Wärmekunden eine Dezember - Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember - Soforthilfe dann durch eine Wärmepreisbremse ergänzt.

Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

Im Zuge des dritten Entlastungspakets wurde Anfang Oktober der Wegfall der geplanten Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022 von der Bundesregierung beschlossen.

Informationen zur Alarmstufe Gas

Am 23. Juni 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die zweite Stufe des Notfallplans ausgerufen: die Alarmstufe. Die Bundesregierung hat damit auf die stark gesunkenen russischen Gaslieferungen seit Mitte Juni reagiert. Der Gazprom-Konzern hatte die Lieferungen durch die wichtige Versorgungsleitung Nord Stream 1 stark reduziert. Voraussetzung für das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans ist die „gravierende Reduzierung von Gasströmen“ oder der „längere technische Ausfall wichtiger Infrastrukturen“. Auch die „hohe Gefahr langfristiger Unterversorgung“ kann die Alarmstufe auslösen. Die Ausrufung der Alarmstufe dient der Vorsorge. Laut Bundesregierung ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet.