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Energielabel-Pflicht für veraltete Heizkessel

(vom 11.02.2019)

Seit Anfang des Jahres ist für Heizkessel, die vor 1996 installiert wurden, die Anbringung eines Energielabels verpflichtend. Hierauf wies der des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) in einer Meldung hin.

Heizkessel, die vor 1996 installiert wurden, müssen seit Anfang des Jahres ein Energielabel tragen. Mittels einer Farbskala von grün bis rot informiert dieses Etikett, das vom Schornsteinfeger angebracht wird, über die Effizienz der Anlage. Hierauf wies der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) in einer Meldung hin. Demnach sind nach übereinstimmender Auffassung der Heizungs- und Solarindustrie rund 14 Millionen Wärmeerzeuger in Deutschland vollkommen veraltet. Viele dieser Anlagen fielen noch nicht unter die Kennzeichnungspflicht, sollten nach Empfehlungen des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW) aber zeitnah gegen eine Solarheizung ausgetauscht werden oder mittels Solarkollektoren auf den aktuellen Stand der Technik und der Klimaschutzanforderungen gebracht werden.

Um den Austausch von Energieschleudern und den Klimaschutz zu fördern, hat die Bundesregierung laut BSW das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) zum Jahreswechsel um zwei weitere Jahre verlängert. Neben dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP) ermögliche es Verbrauchern den Umstieg auf deutlich sparsamere und klimafreundliche Heizsysteme. Für den Einbau einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung könnten Zuschüsse von insgesamt einigen tausend Euro gewährt werden. Anträge für beide Förderprogramme seien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen  – allerdings bevor der Installationsbetrieb beauftragt werde.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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