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EU-Parlament will Trinkwasserrichtlinie anpassen

(vom 14.11.2018)

Das EU-Parlament beabsichtigt, die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie anzupassen und das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stärker in der Richtlinie zu verankern.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat kürzlich über den Berichtsentwurf zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie abgestimmt und sich damit zum Vorschlag der EU-Kommission positioniert. In diesem Zusammenhang begrüßte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass das EU-Parlament die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie anpassen und das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stärker in der Richtlinie verankern will. Für qualitativ hochwertiges Trinkwasser sei es nach wie vor das Wichtigste, diese Prinzipien konsequent umzusetzen und entsprechend darüber zu informieren.

Mit der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie sollen Bürger auch dazu angeregt werden, überall in der EU verstärkt Trinkwasser aus dem Hahn zu nutzen und damit bestenfalls auf abgefülltes Wasser in Plastikflaschen zu verzichten und somit Plastikmüll zu reduzieren. Das Ziel der EU, das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers weiter zu bestärken, begrüßte der VKU ebenfalls ausdrücklich. Dabei seien Aspekte und Kriterien hilfreich, die der Verbraucher auch selbst in eigener Wahrnehmung erfahren könne, vor allem Geruch, Geschmack oder Färbung. Das bestehende System dieser sogenannten «Indikatorparameter» sollte, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen, daher dringend beibehalten werden. Informationen betroffener Verbraucher über die potenzielle Gefährdung ihrer Gesundheit und deren Ursache sollten zielgerichtet erfolgen. Sie sollten für diejenigen Fälle vorgesehen sein, die tatsächlich eine potenzielle Gesundheitsgefährdung darstellen könnten.

Allerdings bedauerte der VKU, dass sich das EU-Parlament wie auch die EU-Kommission dagegen entschieden haben, entsprechende Parameter und Grenzwerte an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen. Die WHO hatte unter anderem vorgeschlagen, für Stoffe mit hormonverändernder Wirkung (sogenannte endokrine Disruptoren wie Bisphenol A, das in Weichmachern verwendet wird) keine Leitwerte zu bilden, da sie derzeit keine Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko dieser Stoffe im Hinblick auf Trinkwasser sehe.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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