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DMB: Erfolg des Mieterstromgesetzes bleibt aus

(vom 14.08.2018)

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes hat der Deutsche Mieterbund (DMB) eine ernüchternde Bilanz gezogen und fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen.

Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau von Solarenergie auf Wohngebäuden voranzutreiben und so die Energiewende in die Städte zu tragen. Der auf den Dächern der Mietshäuser erzeugte Strom sollte den Mietern der Häuser kostengünstig zur Verfügung gestellt werden, sodass Mieter erstmals von Klimaschutzmaßnahmen oder der Energiewende hätten profitieren können. Doch aus Sicht des Deutschen Mieterbunds und zehn weiterer Verbände blieb der erhoffte Erfolg aus: „Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz ist ernüchternd. Es wurden kaum neue Mieterstromanlagen gebaut. Das Potenzial für Mieterstrom in den Städten wird bis heute auch nicht ansatzweise ausgeschöpft. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich für Eigentümer und Mieter unattraktiv“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. Die Bundesregierung müsse deshalb nachjustieren, wenn Mieterstrom ein Erfolgsmodell werden solle.

Beispielsweise müssten Mieter gegenüber Hauseigentümern gleichgestellt werden, forderten die Verbände. Derzeit sei noch der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien im Eigenheim von der EEG-Umlage befreit, während für Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden müsse. Diese Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch erschwere die Entwicklung von erfolgreichen Mieterstromprojekten und müsse daher ein Ende haben. Mieterstrom müsse endlich deutliche Kostenvorteile mit sich bringen. Weiterhin sprachen sich die Verbände dafür aus, dass steuerliche Hemmnisse abgebaut und Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften so geändert werden, dass keine Gewerbesteuer anfällt bzw. die Erzeugung von Strom nicht zum Verlust der Körperschaftssteuerbefreiung führt.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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