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DUH: Energetische Gebäudesanierung muss endlich vom Staat gefördert werden

(vom 22.05.2018)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte kürzlich die Bundesregierung auf, umgehend einen Vorschlag zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung auszuarbeiten.

In dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 2. Mai 2018 vorgelegten Haushaltsentwurf taucht – entgegen der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag – die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht auf. Hierauf wies die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Meldung hin und bewertete diesen Umstand als „besorgniserregenden Offenbarungseid“. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte die Bundesregierung auf, umgehend ein Programm zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen und die Sanierungsrate im Bestand von derzeit 0,8 Prozent auf mindestens zwei Prozent jährlich zu erhöhen.

Aus Sicht der DUH ist die energetische Gebäudesanierung ein zentrales Element für die Energiewende und den Klimaschutz. Doch nur wenn die Sanierungsrate im Gebäudebestand von momentan 0,8 Prozent auf über zwei Prozent jährlich ansteige, werde der Klimaschutz im Gebäudebereich erfolgreich sein. Bereits die beiden Vorgängerregierungen seien daran gescheitert, rechtzeitig die Weichen für die steuerliche Förderung zu stellen und damit einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels 2020 zu stellen, so die DUH weiter. Die Vorbehalte der Länder, die steuerliche Förderung würde bei ihnen ein Haushaltsloch entstehen lassen, seien lange bekannt. Es sei an der Zeit, akzeptable Lösungen zur Gegenfinanzierung auf den Tisch zu bringen. Schließlich sei die steuerliche Förderung der Sanierungskosten nicht nur für große Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für private Eigenheimbesitzer ein wichtiger Anreiz, um eigene Investitionsmittel in die Hand zu nehmen.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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