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Übertragungsnetzentgelte sollen bundesweit vereinheitlicht werden

(vom 16.05.2018)

Das Bundeskabinett hat kürzlich die schrittweise Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Hierauf wies das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Meldung hin.

Ende April hat das Bundeskabinett einen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verabschiedet, mit dem die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze schrittweise bundesweit vereinheitlicht werden sollen. Dies gab das BMWi in einer Meldung bekannt. Demnach beginnt der Umsetzungsprozess, wie im Netzentgeltmodernisierungsgesetz vorgesehen, ab dem 1. Januar 2019 und wird zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Die Angleichung erfolge in fünf gleich großen Schritten.

Hierzu erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß: „Die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ist ein richtiger Schritt, der auch im Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt wurde. Der Ausbau der Übertragungsnetze dient der Energiewende insgesamt und ist damit keine regionale, sondern eine bundesweite Notwendigkeit. Darüber hinaus schafft die schrittweise Angleichung der Netzentgelte für die betroffenen Netzregionen einen abgefederten Übergang und den notwendigen Anpassungsprozess.“

Mit der Verordnung will die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, dass die Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2018 ihre Netzentgelte erstmalig für das Jahr 2019 auf Basis der neuen Regelungen veröffentlichen können. In einem ersten Schritt für das Jahr 2019 werde für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt.

Die Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung übermittelt, teilte das BMWi mit.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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