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TÜV-Rheinland: Bei smarten Haushaltsgeräten auf Bedienbarkeit und Prüfzeichen achten

(vom 16.03.2018)

Der TÜV Rheinland empfiehlt Verbrauchern, beim Kauf von autonomen Staubsaugern, Fensterputzrobotern, Kühlschränken mit WLAN-Funktion und ähnliche Smart-Home-Technologien auf Sicherheit und einfache Bedienbarkeit Wert zu legen.

Autonome Staubsauger, Fensterputzroboter, Kühlschränke mit WLAN-Funktion und ähnliche Smart-Home-Technologien halten immer mehr Einzug in die Privathaushalte. Laut einer aktuellen Prognose des Weltroboterverbandes IFR sollen sich bis 2020 mehr als 30 Millionen Geräte in Privathaushalten weltweit wiederfinden. Für den TÜV Rheinland ist damit klar, dass autonome Haushaltsgeräte keine Spielerei, sondern der neueste Stand der Technik sind. Allerdings sei der Gebrauch autonomer Haushaltsgeräte noch nicht alltäglich.

Der TÜV Rheinland empfiehlt daher den Verbrauchern, beim Kauf auf eine einfache Bedienbarkeit zu achten. Auch die Sicherheit der Geräte müsse mit entsprechenden Prüfzeichen wie beispielsweise dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ausgewiesen sein. Bei Saug- und Putzrobotern komme es auf die Gegebenheiten in den eigenen vier Wänden an. Saugroboter müssten möglichst störungsfrei durch den Raum fahren können. Dicke Teppiche stellten dabei oft ein Hindernis dar. Ideal seien dagegen Parkett oder Laminat. Praktisch könne zudem eine Vernetzung der Geräte mit dem Smartphone sein, wodurch eine Bedienung aus der Ferne möglich werde. Wer sich dennoch beim Kauf unsicher sei, sollte auf die Rückgabemöglichkeiten achten. Das ist besonders beim Kauf von Produkten z.B. im Internet wichtig.

Um diese Technik vor Missbrauch zu schützen, tritt laut dem TÜV Rheinland im Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Aufgrund dieser Grundverordnung müssten sich Verbraucher zukünftig keine Sorgen mehr machen, dass autonome Saugroboter private Daten wie etwa den Grundriss der Wohnung oder die Betriebszeiten des Geräts sammeln und an Dritte weitergeben. Ab dem 25. Mai 2018 verpflichte die EU-DSGVO Hersteller smarter Haushaltstechnologie zur Einhaltung der neuen Datenschutz-Richtlinien.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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