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Stromnetzentgelte in 2021 auf stabilem Niveau

(vom 16.02.2021)

Laut einer Stichprobe der Bundesnetzagentur bleiben die Stromnetzentgelte im Bundesschnitt 2021 weitgehend konstant.

Die Stromnetzentgelte der Verteilernetzbetreiber haben sich nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur im bundesweiten Durchschnitt kaum verändert. Demnach liegt das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden bei den Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) gegenüber 7,60 ct/kWh im Vorjahr (+ 0,7 Prozent). Allerdings blieben die Netzentgelte der bundesweit etwa 880 Stromverteilernetzbetreiber, von denen rund 180 durch die Bundesnetzagentur beaufsichtigt werden, nur im bundesweiten Durchschnitt konstant. Deutliche Unterschiede gebe es zwischen den einzelnen Verteilernetzbetreibern und zwischen den Regelzonen. In der Regelzone von TenneT profitierten die Verteilernetzbetreiber von sinkenden vorgelagerten Kosten des TenneT-Übertragungsnetzes. Demgegenüber stiegen in den Regelzonen von TransnetBW und 50Hertz die Kosten für die vorgelagerten Übertragungsnetze. Bei 50 Hertz würden die positiven Effekte der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte von erwarteten, steigenden Redispatch-Kosten überkompensiert. In der Regelzone des größten deutschen Übertragungsnetzbetreibers, der Amprion, gebe es – bei annähernd konstanten Übertragungsnetzkosten – in Abhängigkeit vom jeweiligen Verteilernetzbetreiber eine divergierende Entwicklung: Bei einigen Netzbetreibern ändere sich sehr wenig, bei anderen stiegen die Netzentgelte beispielsweise für mittelständische Industriekunden um fast 12 Prozent.

In einigen Verteilernetzen kommt es laut der Bundesnetzagentur zu erheblichen Kostensteigerungen durch Investitionen in die Netze zum Beispiel aufgrund des für die Energiewende erforderlichen Ausbaus auch der Verteilernetze. Dieser Ausbau sei aber längst nicht in allen Verteilernetzen erforderlich, was die Unterschiede zwischen den Netzentgelten der einzelnen Netzbetreiber vergrößere. Eine relevante Zahl von Verteilernetzbetreibern gehe von einer leicht verringerten Auslastung ihrer Netze aus; hierbei spielten auch Corona-Effekte eine Rolle. Eine geringere Auslastung habe höhere Netzentgelte zur Folge, denn Netzbetreiber hätten durch die Regulierung die Garantie, ihre Kosten zurückverdienen zu können, unabhängig von der Menge des transportierten Stroms. Bei zurückgehenden Transportmengen würden deshalb die Kosten pro einzelne Kilowattstunde höher. So schütze das Regulierungssystem die Netzbetreiber vor coronabedingten Auslastungsrisiken.

Aber auch die Kunden werden laut Bundesnetzagentur geschützt: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Netzbetreiber pandemiebedingte Mengenrückgänge in ihren Prognosen überschätzt haben, werden zu hoch vereinnahmte Netzentgelte den Netznutzern in den Folgejahren zurückgegeben – mit Verzinsung.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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