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Einspeisevergütung: Photovoltaik-Anlagen noch bis Ende Januar 2021 registrieren

(vom 09.02.2021)

Bis zum 31. Januar 2021 müssen Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Hierauf wies der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Meldung hin.

Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dies gilt auch für private Betreiber, zum Beispiel Hauseigentümer, die eine Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach installiert haben. Hierauf wies der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Meldung hin. Melden die Betreiber ihre Anlagen nicht rechtzeitig an, droht ihnen ab Februar eine Aussetzung der EEG-Förderung für den eingespeisten Strom.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben bereits über zwei Millionen Anlagenbetreiber ihre Erzeugungsanlagen registriert, so der BDEW. Dennoch fehlten noch immer rund 350.000 Bestandsanlagen, die noch bis zum 31. Januar 2021 registriert werden müssen. Für Neuanlagen gelte nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Die Registrierung erfolge online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister sei auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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