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Wasserhaushaltsgesetz wird für besseren Schutz der Gewässer geändert

(vom 26.06.2020)

Durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes sollen Flüsse und Seen, die an landwirtschaftlich genutzten Hangflächen angrenzen, vor Überdüngung geschützt werden.

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 abschließend einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Verbesserung des Gewässerschutzes zugestimmt. Hierauf wies das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in einer Meldung hin. Bei der Novelle gehe es um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen. Wenn diese an ein Oberflächengewässer angrenzen, müssten sie in einem Bereich von fünf Metern dauerhaft begrünt sein. Durch diese "Pufferstreifen" werde verhindert, dass Nährstoffe wie Nitrat oder Phosphat in naheliegende Fließgewässer oder Seen abgeschwemmt werden. Pufferstreifen seien ein wirksames Mittel gegen Erosion und die Belastung von Oberflächengewässern mit Nährstoffen. Mit der Gesetzesnovelle entsprächen die deutschen Regeln nun den europäischen Standards zum Gewässerschutz.

Laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze verbessern begrünte Pufferstreifen den Schutz der Gewässer in Deutschland. Phosphat oder Nitrat aus organischen Düngemitteln gelangten nicht mehr so leicht in Oberflächengewässer und belasteten sie. Die neuen Regeln seien mit dem nötigen Augenmaß für die Interessen von Landwirtschaft und Umwelt getroffen worden. So könnten auch Pufferstreifen landwirtschaftlich genutzt werden, etwa als Weidefläche oder zum Grünfutteranbau. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie.

Anlass für die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist laut BMU ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Juni 2018 zufolge hat die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie verstoßen. Der Verstoß liege darin, dass Deutschland im September 2014 keine weiteren "zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen" zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Dazu gehörten insbesondere auch Maßnahmen an Flächen mit Hangneigung. Nachdem der Bundesrat bereits die neue Düngeverordnung beschlossen hat, seien die Länder zu deren Umsetzung in entsprechende Landesverordnungen bis Ende 2020 verpflichtet. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes trete am Tag nach der Verkündung in Kraft. Erst mit der vollständigen Umsetzung der Düngeverordnung und dem Inkrafttreten der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wäre das Urteil des EuGH vollständig umgesetzt.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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