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Mehr Geld für Energieberatung für Wohngebäude

(vom 11.02.2020)

Zum 1. Februar 2020 hat der Bund die Fördermittel für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht. Hierauf wies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Meldung hin.

Eigentümer von Wohngebäuden erhalten seit dem 1. Februar 2020 höhere staatliche Zuschüsse für externe Energieberatungen: Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trat am 1. Februar 2020 in Kraft. Hierauf wies das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer Meldung hin. Ziel dieser Bundesförderung ist demnach die Einsparung von Energie in Wohngebäuden durch qualifizierte und unabhängige Energieberater. Konkret wurde die Förderung von bisher 60 Prozent auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro). Die Energieberatung könne zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger müsse allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen.

Im Fokus der Energieberatung, die sich in erster Linie an Eigentümer (einschließlich Wohnungseigentümer) richtet, steht laut BAFA eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes. Dem Beratungskunden werde auf dieser Basis aufgezeigt, wie er das Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus modernisieren könne. Förderfähig sei aber auch ein individueller Sanierungsfahrplan. Dieser enthalte Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn der Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen wolle. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung, deren Ergebnisse für den Kunden in einem Energieberatungsbericht zusammengefasst werden, seien die voraussichtlichen Investitionskosten und das Thema Fördermittel. Das Programm könne von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Förderfähig seien Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Anträge seien vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA zu stellen.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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