Stadtwerke Tornesch GmbH

Esinger Straße 1
25436 Tornesch

(04122) 5 10 25

(04122) 5 55 57

info@sw-tornesch.com

Bei Störungen

Strom, Wärme, Erdgas
(04122) 4000 584
(zum Ortstarif)


Wasser
Bis 31.03.2024
(0800) 4990 444
Ab 01.04.2024
(04101) 203 346


Abwasser
(0172) 407 43 43

Sonne scheint durch Baumkrone

Neue Austauschprämie für Ölheizungen

(vom 15.01.2020)

Wer seine Ölheizung durch eine vollständig mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungsanlage ersetzt, kann seit Januar 2020 einen Zuschuss zu den Investitionskosten erhalten. Hierauf wies das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Meldung hin.

Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage wird im Rahmen des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ seit Januar 2020 mit einer Abwrackprämie gefördert. Hierauf wies kürzlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Meldung hin. Wer beispielsweise seine Ölheizung durch eine Heizung ersetze, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage –, könne einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Energien-Anteil von mindestens 25 Prozent – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – erhielten Hausbesitzer einen Investitionszuschuss von 40 Prozent. Ziel sei es, den Bürgern den Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien attraktiver zu machen und letztendlich zum Gelingen der Energiewende beizutragen.

Die geänderte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht laut dem BMWi neben der Austauschprämie für Ölheizungen weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gebe es Investitionszuschüsse: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Die Fördersystematik des Marktanreizprogramms werde mit der Novelle stark vereinfacht: Die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzten die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.

Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Weitere Informationen sind auch unter www.machts-effizient.de erhältlich.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

zurück