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Sonne scheint durch Baumkrone

Regelungen der EU-Wassergesetzgebung werden noch unzureichend umgesetzt

(vom 13.01.2020)

Die Europäische Kommission hat die EU-Wasserrichtlinien in einem Fitness-Check untersucht und Defizite bei der Umsetzung festgestellt.

Die EU-Richtlinien zum Wasser sind weiterhin zweckmäßig, Defizite bestehen aber bei der Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Regeln. Zu diesem Ergebnis kommt der „Fitness-Check“, mit dem die Europäische Kommission während der vergangenen zwei Jahre die Wasserrahmenrichtlinie und ihre Tochterrichtlinien – die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen im Wasserbereich – sowie die Hochwasserrichtlinie evaluiert hat. Demnach bleibt trotz Verbesserungen beim Gewässerschutz und beim Hochwasserrisikomanagement die Umsetzung durch Mitgliedstaaten und Wirtschaftssektoren wie Landwirtschaft, Energie und Verkehr unzureichend.

Laut der Europäischen Kommission ist die EU-Wassergesetzgebung stark und in der Lage, sowohl die Wasserqualität als auch die Wassermenge zu schützen, auch angesichts der neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und neu entstehende Schadstoffe wie Mikroplastik und Arzneimittel. Aber mehr als die Hälfte aller europäischen Gewässer befinde sich noch nicht in einem guten Zustand und die Herausforderungen für die Mitgliedstaaten sind mehr als beträchtlich. Die Umsetzung dessen, was vereinbart wurde, müsse jetzt beschleunigt werden. Die allgemeinen Ziele der EU-Wasserrichtlinien ­– Bekämpfung der Wasserverschmutzung, Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt im Süßwasser und Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen des Klimawandels – seien nach wie vor relevant.

Durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es der Europäischen Kommission zufolge gelungen, einen Governance-Rahmen für die integrierte Wasserbewirtschaftung für die mehr als 110.000 Gewässer in der EU zu schaffen, die Verschlechterung des Gewässerzustands zu verlangsamen und die chemische Verschmutzung zu reduzieren. Andererseits habe sich die Umsetzung der Richtlinie erheblich verzögert. Infolgedessen befänden sich weniger als die Hälfte der Wasserkörper der EU in einem guten Zustand, auch wenn die Frist für die Erreichung dieses Ziels 2015 abgelaufen ist. Die Tatsache, dass die Ziele der WRRL noch nicht vollständig erreicht wurden, sei weitgehend auf unzureichende Finanzierung, langsame Umsetzung und unzureichende Integration von Umweltzielen in die sektoralen Politiken zurückzuführen und nicht auf Mängel in der Gesetzgebung.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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