Stadtwerke Tornesch GmbH

Esinger Straße 1
25436 Tornesch

(04122) 5 10 25

(04122) 5 55 57

info@sw-tornesch.com

Bei Störungen

Strom, Wärme, Erdgas
(04122) 4000 584
(zum Ortstarif)


Wasser
Bis 31.03.2024
(0800) 4990 444
Ab 01.04.2024
(04101) 203 346


Abwasser
(0172) 407 43 43

Sonne scheint durch Baumkrone

EU-Kommission mahnt Deutschland wegen Verstößen gegen Nitratrichtlinie erneut ab

(vom 14.08.2019)

Die Europäische Kommission hat gegenüber Deutschland kürzlich ein Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eröffnet. Nach ihrer Auffassung reicht auch die Düngeverordnung von 2017 nicht zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus.

Die Europäische Kommission hat kürzlich Deutschland wegen des andauernden Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie ein Aufforderungsschreiben übermittelt und erneut angemahnt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Juni 2018 umzusetzen. Demnach bestehe für die deutschen Behörden dringender Handlungsbedarf. Die Wasserqualität in Deutschland zeige keine Anzeichen für Besserung. Die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehöre zu den schlechtesten in Europa, erklärte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. Die EU-Kommission stehe in einem konstruktiven Dialog mit den deutschen Behörden, um eine rasche Umsetzung des EuGH-Urteils zu erreichen. Geschehe dies nicht, könnte die Kommission den EuGH in einem nächsten Schritt ersuchen, Strafzahlungen gegen Deutschland zu verhängen.

Kommissar Vella zeigte zwar Verständnis dafür, dass die Diskussionen um die deutsche Düngeverordnung nicht einfach seien. Aber Wasser sei wertvoll und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger noch wertvoller. In einigen Bundesländern seien mehr als 30 Prozent des Grundwassers mit mehr 75mg Nitrat pro Liter (mg/l) verunreinigt, während der erlaubte Grenzwert bei 50 mg/l liegt. Dies sei nicht nur ein Umweltproblem. Denn die steigenden Kosten für die Aufbereitung verunreinigten Grundwasser hätten die deutschen Bürgerinnen und Bürger zu schultern.

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen zum Schutz des Grundwassers im Rahmen der Nitratrichtlinie verstoßen hat. Es habe ein Aktionsprogramm, dessen Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen hatten, nicht überarbeitet. Die seitdem von der Bundesrepublik ergriffenen Maßnahmen zur Überarbeitung der Düngevorschriften haben aus Sicht der EU-Kommission die vom Gerichtshof festgestellten Mängel (unzureichende Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzliche Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen) nicht vollständig behoben. Die EU-Kommission wies zudem darauf hin, dass die Bundesrepublik betroffenen Bundesländern klare Fristen zur Ausweisung von besonders betroffenen Gebieten setzen und für die Umsetzung beschlossener Maßnahmen sorgen müsse.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

zurück