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DEKRA: Tipps für den Kauf von E-Scootern

(vom 24.06.2019)

Bei der Anschaffung von Elektro-Rollern sollten die deutschen Verbraucher die Hinweise der deutschen Prüfgesellschaft DEKRA beherzigen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Nach der Freigabe durch den Gesetzgeber dürfen sich E-Scooter bald auch in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Bei der Anschaffung sollten Verbraucher unbedingt einige Aspekte beachten, wie etwa Zulassung, Versicherungsschutz, Fahrerlaubnis, Helm und Produktqualität. Denn hier lauerten einige Tücken, warnten die Sachverständigen von DEKRA. So haben erste Praxistests im DEKRA Technology Center ergeben, dass die Verbraucher beim Kauf eines E-Scooters neben Zulassung und Versicherung auf Qualität achten sollten, wenn sie an ihrem Fahrzeug Freude haben möchten.

Für den Verbraucher etwas verwirrend könnte die große Vielfalt der E-Scooter am Markt sein. Die Angebotspalette reicht laut der DEKRA vom „Billig-Scooter“ ohne Straßenzulassung über die maximal 20 km/h schnellen Roller bis hin zu den E-Scootern, die bis zu 25 km/h fahren dürfen und den Mofas gleichgestellt sind – und für jede dieser Varianten gelten unterschiedliche Regelungen. Damit ein E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen dürfe, brauche er in jedem Fall eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder – für die den Mofas gleichgestellten Modelle – eine EG-Typgenehmigung. Dies sei an einem Label am E-Scooter zu erkennen. Ohne eine dieser Genehmigungen dürfe das Fahrzeug nur auf privatem Gelände fahren: Auf öffentlichen Wegen fehle der Versicherungsschutz, auch eine private Haftpflichtversicherung greife nicht.

Im Übrigen ist laut der DEKRA für alle E-Scooter, die sich im Straßenverkehr bewegen, eine Versicherung vorgeschrieben. Für E-Roller bis 20 km/h soll es eine kleine aufzuklebende Versicherungsplakette geben. E-Scooter bis maximal 25 km/h bräuchten ein Mofa-Versicherungskennzeichen. Um einen E-Scooter bis maximal 20 km/h zu fahren, müsse der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein sei nicht erforderlich. Die Fahrer von 25 km/h schnellen E-Scootern wiederum seien den Mofa-Fahrern gleichgestellt. Sie müssten mindestens 15 Jahre alt sein und benötigten eine Mofa-Prüfbescheinigung. Die Fahrer der kleineren Elektro-Roller müssten wie Fahrradfahrer den Radweg benutzen und dürften nicht auf den Gehweg. Die E-Scooter bis 25 km/h müssten wie Mofas die Fahrbahn benutzen.

Wer einen E-Scooter bis höchstens 20 km/h fährt, muss der DEKRA zufolge keinen Helm tragen. Erst ab den 25-km/h-Scootern gelte die Helmpflicht. Die DEKRA rät aber auch den Fahrern der kleineren E-Roller dringend zum Helm. So zeige eine aktuelle Studie aus den USA, dass es bei etwa jedem zweiten Unfall mit Personenschaden zu Kopfverletzungen kam. Außerdem sei zu erwarten, dass es mit der Einführung der neuen Fahrzeuggruppe in Deutschland zu zahlreichen Unfällen kommen werde, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Fahrzeuge gewöhnt haben.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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