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Umfrage: Bei Heizungstausch sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verbindlich sein

(vom 15.04.2019)

Zwei von drei Bundesbürgern befürworten, dass neue Heizungen künftig erneuerbare Energien nutzen sollen und besonders alte Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Dies geht aus einer Umfrage im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) hervor.

Eine große Mehrheit der Bevölkerung fordert von der Bundesregierung verbindliche Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien bei der Heizungsmodernisierung. So lautet das Ergebnis einer vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) beauftragten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. Demnach sprachen sich zwei Drittel der Befragten in einer aktuellen Umfrage dafür aus, dass im Sanierungsfall die neue Heizung aus erneuerbaren Energien gespeist werden muss – zumindest anteilig und sofern das technisch zumutbar ist. Mehr als die Hälfte der Befragten forderte zudem eine Pflicht, besonders klimaschädliche Öl- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, durch effiziente Heizungssysteme zu ersetzen, die zumindest anteilig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Laut BSW-Solar sollte die Bundesregierung zur Kenntnis nehmen, dass eine deutliche Mehrheit der Menschen mehr Klimaschutz im Gebäudebereich fordert und aus einer Stromwende endlich auch eine Wärme- und Verkehrswende machen. Die anhaltend geringe Modernisierungsquote bei Heizungen zeige, dass die Wärmewende ohne ordnungsrechtliche Vorgaben auf der Stelle trete. Der Sanierungsstau kann nach Auffassung des BSW-Solar nur aufgelöst werden, wenn die Bundesregierung endlich auch im Bereich der Wärmeenergie politisch aktiv werde. Neben der schnellen Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes mit verbindlichen Zielen für die Reduzierung der CO2-Emissionen unter anderem im Gebäudebereich sei ein gesetzliches Maßnahmenprogramm mit verbindlichen Meilensteinen erforderlich. Wirksame Lösungen lägen seit Langem in der Schublade und harrten auf ihre Umsetzung: von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen steuerlichen Förderung, über die Einführung einer aufkommensneutralen CO2-Bepreisung bis hin zu moderaten und sozial abgefederten gesetzlichen Mindeststandards auch im Gebäudebestand.

Redaktion: EK / Redaktion mehrFach

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