Stadtwerke Tornesch GmbH

Esinger Straße 1
25436 Tornesch

(04122) 5 10 25

(04122) 5 55 57

info@sw-tornesch.com

Bei Störungen

Strom, Wärme, Erdgas
(04122) 4000 584
(zum Ortstarif)


Wasser
Bis 31.03.2024
(0800) 4990 444
Ab 01.04.2024
(04101) 203 346


Abwasser
(0172) 407 43 43

Gummistiefel in einer Pfütze

Werkstoffe

Einsatzbereich für Kupfer 

Kupfer ist unter folgenden Bedingungen einsetzbar:

[*1 TOC = total organic carbon, gesamter organischer Kohlenstoff, Summenparameter für den Gehalt an natürlichen organischen Stoffen]

Einsatzbereich für schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe

Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe, bei denen die Verzinkungsschicht die in DIN 50930-6 festgelegte Zusammensetzung hat, sind unter folgenden Bedingungen einsetzbar:

[*2 Basekapazität des Trinkwassers, (Gehalt an Kohlensäure) *3 Säurekapazität des Trinkwassers (Gehalt an Hydrogencarbonat / Karbonathärte)]

Innenverzinntes Kupfer und nicht rostender Stahl

Haben Sie bei diesem Bild ein schlechtes Gewissen? Nicht bei der Verwendung der richtigen Werkstoffe in der Hausinstallation.

Innenverzinntes Kupfer und nicht rostender Stahl sind in jedem Trinkwasser ohne Einschränkung einsetzbar.

Armaturen und Verbinder

Bei den in DIN 50930-6 angegebenen Werkstoffen bestimmt bei Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) der Blei-Gehalt, bei Kupfer-Zinn-Zink-Legierungen (Rotguss) der Blei- und der Nickel-Gehalt die Werkstoffzusammensetzung. Werden diese unter Berücksichtigung ihrer Einbauhäufigkeit verwendet, so gilt die Trinkwasserverordnung in jedem Trinkwasser ohne Prüfung als eingehalten. Aus praktischen Gründen sollten nur blei- und nickelarme Legierungen verwendet werden.

Nichtmetallische Werkstoffe

Die Trinkwasserverordnung nennt auch für nichtmetallische Werkstoffe keine konkreten Anforderungen. Dennoch gilt auch für diese, dass durch ihre Verwendung die Beschaffenheit des Trinkwassers nicht so beeinflusst werden darf, dass Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten werden. Kunststoffe müssen die KTW-Empfehlungen und die Prüfungskriterien des DVGW-Arbeitsblattes W 270 erfüllen.

DIN/DVGW-Kennzeichen

Unabhängig von den v. g. Einsatzgrenzen für Werkstoffe für die Hausinstallation sollen nur solche Produkte eingesetzt werden, die ein DIN/DVGW-Kennzeichen tragen. Weitere Hinweise für die Auswahl der Werkstoffe sind in der Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation "twin" enthalten.

Prüfung und Auswertung nach DIN 50931, Teil 1 bzw. DIN 50930, Teil 6 

Werden die Einsatzgrenzen nicht eingehalten, ist der entsprechende Werkstoff als nicht geeignet anzusehen und nur nach einer umfangreichen Einzelprüfung, die die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung belegt, in der Hausinstallation einsetzbar (Prüfung und Auswertung nach DIN 50931, Teil 1 bzw. DIN 50930, Teil 6).